Mach dich auf den Weg!

Starte Deine Reise in die Psychotherapie mit einer Ausbildung, die Praxisnähe, Fachwissen und persönliche Entwicklung verbindet. Bei uns entwickelst Du während der Ausbildung alle Fähigkeiten, die Du brauchst, um später sicher und professionell mit Patient:innen zu arbeiten. Wir begleiten Dich individuell und persönlich durch den gesamten Prozess und helfen Dir, in Deine zukünftige Rolle als Therapeut:in hineinzuwachsen. Deine Ausbildung bei uns ist dabei flexibel und lässt sich an Deine Lebenssituation und Deine Wünsche anpassen.

Deine Psychotherapie-Ausbildung an der DGVT Erlangen-Nürnberg.

Bei uns beginnst du ein neues Kapitel. Du tauchst ein in eine Welt voller menschlicher Geschichten – bereit zuzuhören, zu verstehen und gemeinsam zu wachsen. Deine Reise bedeutet mehr als reines Lernen – Du entwickelst nicht nur Wissen und Methoden, sondern entdeckst auch Dich selbst und Deine Haltung als Therapeut:in. Das Wichtigste: Du machst deine Ausbildung nicht einfach bei uns, sondern auch mit uns! Wir begleiten Dich persönlich, engagiert und auf Augenhöhe – Schritt für Schritt auf Deinem Weg zur Approbation.

„Deine Ausbildung zur Psychotherapeut:in bereichert dich auf so vielen Ebenen, gibt dir Sinn und wertvolle Erkenntnisse. In der PA-Zeit bin ich an deiner Seite“

– Zitat Josef, Kursleiter PA

„Anfangs mag der Ausbildungsstart ganz schön herausfordernd scheinen, keine Sorge, wir kriegen das gemeinsam hin!“

– Zitat Hannah, Kursleiterin PP

Wir wissen, dass der Start einer neuen Ausbildung aufregend ist – und manchmal auch herausfordernd. Vielleicht ziehst du für deine Ausbildung in eine neue Stadt und vermisst dein gewohntes Umfeld oder deine Freund:innen?

Wir haben unsere Institute und Ambulanzen an der DGVT ER-Nbg. bewusst so gestaltet, dass man gerne Zeit darin verbringt. Stell Dir unser Institut wie ein therapeutisches Zuhause vor, das Dich während Deiner gesamten Ausbildung begleitet – und in dem Du Dich hoffentlich bald genauso wohlfühlen wirst wie in Deinen eigenen vier Wänden.

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    * Pflichtfeld

    Unsere Ausbildung ist fundiert, praxisnah und auf deine Bedürfnisse zugeschnitten. Und das Beste? Wir freuen uns darauf, dich in unserem Team willkommen zu heißen! Denn mit jedem/jeder neuen Ausbildungsteilnehmer:in wächst unsere Gemeinschaft aus engagierten, motivierten und zukunftsorientierten Therapeut:innen.

    Wir wissen, dass die Ausbildung anspruchsvoll ist – deshalb sorgen wir dafür, dass du bestmöglich unterstützt wirst. Ob durch eine familiäre Atmosphäre, schnelle Hilfe in Krisensituationen oder eine starke Vernetzung mit Kliniken und Praxen – bei uns bist du nicht allein. Unsere Institutsambulanz übernimmt die Abrechnung, und dank unserer sehr hohen Rückvergütung bleibt deine finanzielle Belastung überschaubar. Ein echtes Extra: Durch unsere integrierten Ergänzungsqualifikationen sicherst du dir zusätzliche Kompetenzen, ohne dass du extra dafür bezahlen musst.

    Kurz gesagt: Bei uns lernst du nicht nur, eine hervorragende Therapeut:in zu werden – du bekommst auch ein starkes Netzwerk, individuelle Betreuung und eine Ausbildung, die sich wirklich an deinen Bedürfnissen orientiert.

    Du hast noch weitere Fragen zur Ausbildung? Hier findest du alle Antworten!

    Psychologische Psychotherapie

    Bestimmt hast du viele Fragen, was deine neue potenzielle Ausbildung angeht. Das ging uns damals nicht anders. Hier findest du deshalb die wichtigsten Antworten und Infos rund um Bewerbung und Ausbildungsstart.

    Allgemeines

    Wie sind derzeit die Jobchancen für approbierte Psychotherapeut:innen?

    Der Bedarf an Psychotherapieplätzen und damit an Psychotherapeut:innen steigt rasant. Die Berufschancen sind daher so gut wie nie zuvor. Zudem werden viele derzeit tätige Psychotherapeut:innen in den nächsten Jahren in Rente gehen. Auch einen Kassensitz erhält man mittlerweile ohne Probleme oder Wartezeiten sofort nach der Approbation.

    Wann starten neue PP-Kurse?

    Die PP-Kurse starten jeweils Anfang April und Anfang Oktober.

    Was sind die Zulassungsvoraussetzungen für die Ausbildung zum/zur Psychologischen Psychotherapeut:in?

    Für die Ausbildung zum/zur Psychologischen Psychotherapeut:in brauchst du einen Diplomabschluss in Psychologie oder einen Psychologie-Masterabschluss mit Lehr- und Prüfungsfach „Klinische Psychologie“. Kann das Fach „Klinische Psychologie“ nicht explizit nachgewiesen werden, muss eine Äquivalenzbescheinigung der Universität vorgelegt werden, in der bestätigt wird, dass klinische Inhalte Lehr- und Prüfungsgegenstand des Masterstudiums waren.

    Um die bisherige PP-Ausbildung zu absolvieren, muss das Bachelorstudium vor dem 01.09.2020 begonnen worden sein.

    Kann ich meine Ausbildung auch bei euch machen, wenn ich im Ausland studiert habe?

    Wenn du in Österreich oder in der Schweiz studiert hast, ist die Anerkennung deines Hochschulabschlusses kein Problem. Wurde dein Zeugnis in einem anderen Land ausgestellt, musst du deine Unterlagen an einem anerkannten Ausbildungsinstitut einreichen, welches die Gleichwertigkeit deines Hochschulabschlusses bescheinigt oder von der Regierung Oberbayern oder dem ZAB (Zentralstelle für ausländisches Bildungswesen in Bonn) prüfen lässt.

    Wie läuft das Bewerbungsverfahren ab?

    Um dich bewerben zu können, brauchen wir von dir ein Motivationsschreiben, einen aktuellen Lebenslauf sowie eine Kopie deines Hochschulabschlusses. Sobald wir deine Dokumente geprüft haben, setzen wir uns mit dir in Verbindung und vereinbaren ein Gespräch.
    Alle Schritte findest du auch auf unserer Bewerbungsseite.

    Darf ich auch länger brauchen beziehungsweise meine Ausbildung unterbrechen?

    Ja, darfst du. Wenn du zum Beispiel längere Zeit aufgrund von Krankheit, Auslandsaufenthalt oder Elternzeit nicht an den Seminaren teilnehmen kannst, sprich einfach sobald wie möglich mit uns, damit wir deine Unterbrechung (und möglichen Wiedereinstieg) mit dir besprechen können. Bei längeren Ausbildungspausen gibt es auch die Möglichkeit, die Ausbildungsbeiträge zu pausieren. In welchem Tempo du deine praktischen Ausbildungsbausteine absolvierst, entscheidest nur du selbst!

    Bitte beachte hierbei jedoch, dass du deine Ausbildung spätestens zum Frühjahr 2032 abschließen musst. Hier endet nämlich die reguläre Übergangszeit vom Ausbildungs- zum Weiterbildungssystem.

    Wie ist meine Ausbildung aufgebaut?

    Die Ausbildung zum/zur Psychologischen Psychotherapeut:in setzt sich aus folgenden Bausteinen zusammen:

    Wie bin ich während der Ausbildung krankenversichert?

    Die DGVT stellt dir einen „Studierenden-Ausweis“ aus, der nach Beginn der Ausbildung für drei Jahre gültig ist. Du erhältst ihn zu Beginn deiner Ausbildung und kannst ihn deiner Krankenkasse vorlegen. Eine studentische Krankenversicherung ist trotz des ähnlich klingenden Namens mit einem Studierenden-Ausweis zwar nicht möglich, dennoch stufen dich viele Krankenkassen aus Kulanz als sogenannte:r „Fachschüler:in“ ein.

    Generell gilt: Deine Beiträge für die gesetzliche Krankenversicherung richten sich nach der Höhe deines monatlichen Einkommens. Am besten du lässt dich hierzu von dem/der Sachbearbeiter:in deiner Krankenkasse beraten.

    Welchen Status habe ich als Ausbildungsteilnehmer:in?

    Die DGVT-Zentrale stellt dir einen „Studierenden-Ausweis“ aus, der nach Beginn der Ausbildung für drei Jahre gültig ist. Du erhältst diesen zu Beginn der Ausbildung.

    Bin ich während meiner Ausbildung haftpflicht- und unfallversichert?

    Ja. Du und alle Teilnehmer:innen des DGVT-Ausbildungsverbundes sind haftpflicht- und unfallversichert. Die Versicherungen beziehen sich auf alle Aktivitäten, die in Zusammenhang mit deiner Ausbildung stehen. Abgedeckt sind Unfälle auf dem Weg von und zu Ausbildungsveranstaltungen und Risiken im Kontext von Patientenbehandlungen. Auch Schäden an Personen und Sachen während der Ausbildungsaktivitäten (sofern es sich nicht um eigene Sachen bzw. die von Verwandten handelt) sind versichert.

    Wir empfehlen dir dennoch, eine private Haftpflichtversicherung wie auch eine Berufshaftpflichtversicherung abzuschließen. Das ist vor allem dann sinnvoll, wenn nicht alle deiner beruflichen Tätigkeiten im Zeitraum der Ausbildung unter den Bereich deiner Ausbildungsaktivitäten fallen. Der Versicherungsschutz besteht auch nach Abschluss der Ausbildung fort, allerdings nur bei den Behandlungsfällen, die du im Rahmen der Ausbildung begonnen hast und deren Behandlungen weiterhin über die DGVT abgerechnet werden.

    Aufbau der Ausbildung

    Theoretische Ausbildung

    Du kennst vielleicht den Auspruch „Nichts als graue Theorie“. Bei uns ist es anders. Das heißt, unsere Seminare sind so aufgebaut, dass sie möglichst praxisnah und praxisrelevant sind. Unser Ziel ist es, dass du nach einem Seminarwochenende darauf brennst, dein neu erworbenes Wissen und deine neu entdeckten Fähigkeiten direkt in der Praxis umzusetzen. So wird in der Regel die praktische angeleitete Arbeit in der Kleingruppe überwiegen. Natürlich wird dir dabei auch das notwendige Wissen für die Prüfung am Ende deiner Ausbildung vermittelt werden.

    Wie sind die Theorie-Seminare methodisch-didaktisch aufgebaut?

    Die methodisch-didaktische Struktur der Seminare der theoretischen Ausbildung, in denen diagnostisch-therapeutisches Wissen und diagnostisch-therapeutische Fähigkeiten vermittelt werden, ist vielfältig. Dazu gehören: Vorträge, Vorlesungen, Rollenspiele, Reflexionen, Fallarbeiten, Demonstrationen, Gespräche und Übungen, auch in Kleingruppen. In der Regel sind die Seminare durch Medien gestützt und zeichnen sich durch ein multimediales Lernen aus. Häufig werden Materialien und Handouts vor oder während der Seminare zur Verfügung gestellt. Das Prinzip ist aber -je nach Thema- so praxisrelevant wie möglich.

    An welchen Wochentagen finden die Theorie-Seminare statt?

    In der Regel finden die Seminare über zwei Tage unter Einbezug mindestens eines Wochenendtages statt. Viele Ausbildungszentren bieten die Seminare überwiegend von Freitagnachmittag bis Samstagabend an, andere von Samstagvormittag bis Sonntagnachmittag. Es gibt auch Blockseminare, die sich in der Regel über drei Tage erstecken und auch in der Woche stattfinden können.

    Wie wird der Nachweis für die Teilnahme an den Theorie-Seminaren erbracht?

    Am Ende eines Seminartages bestätigen die TeilnehmerInnen auf einer Teilnehmerliste (wird von den Dozenten/Dozentinnen herausgeben) ihre Anwesenheit durch ihre Unterschrift. Außerdem muss im Studienbuch Seminar, Termin, Stundenumfang und Seminarleitung von den Teilnehmern und Teilnehmerinnen eingetragen und von der jeweiligen Seminarleitung abgezeichnet werden.

    Wann und wie können Stunden des theoretischen Unterrichts nachgeholt werden?

    Seminare dürfen nur aus besonderen Gründen versäumt werden und sollen -sofern möglich- im eigenen Ausbildungszentrum in anderen Lehrgängen nachgeholt werden. Generell ermöglichen es innerhalb der DGVT-AKADEMIE aber alle Ausbildungszentren, fehlende Seminarstunden als Gast nachzuholen. Für das Besuchen eines Seminares als Gast, ist eine Abklärung mit der dort zuständigen Lehrgangsleitung erforderlich. Je nach Ausbildungszentrum (vor allem abhängig von Raumgröße und Seminarsetting) und Lehrgang kann nur eine bestimmte Anzahl von Gästen zugelassen werden. Mit der eigenen Lehrgangsleitung muss besprochen werden, ob ein gewähltes Nachholseminar, das nicht mit dem versäumten Seminar identisch ist, als Äquivalent für das Versäumte gelten kann. Auch muss beachtet werden, dass Seminare gleichen Inhalts nicht zweimal besucht werden können. Insbesondere bei mehr als drei nachzuholenden Seminaren, ist auf die inhaltliche Übereinstimmung mit den versäumten Seminaren zu achten.

    Welche Regeln gelten bei längeren Ausfallzeiten?

    Es gibt keine festgelegte Obergrenze für die Anzahl versäumter Seminare. Generell gilt jedoch, dass die Theorie- und Selbsterfahrungsstunden im eigenen Lehrgang zu absolvieren sind, da das Nachholen in anderen Lehrgängen wegen deren Kapazitäten nur begrenzt möglich ist. Sollte eine größere Zahl von Seminaren (drei und mehr) aus wichtigen Gründen versäumt werden, kontaktieren Sie bitte Ihre regionale Lehrgangs- oder Ausbildungsleitung.

    Praktische Tätigkeit I und II

    Die praktische Tätigkeit der Psychotherapieausbildung findet in klinisch-psychiatrischen Einrichtungen statt. Sie umfasst unter anderem die angeleitete Durchführung von diagnostischen Erhebungen, Untersuchungen und Mitwirkung an psychotherapeutischen Behandlungen bei PatientInnen mit unterschiedlichen psychischen Störungen und Erkrankungen in unterschiedlichen Settings.

    In welchen Institutionen kann die Praktische Tätigkeit I und II erfolgen?

    Generell kann die Praktische Tätigkeit I und II nur in von den Prüfungsämtern für das jeweilige Ausbildungszentrum genehmigten Institutionen absolviert werden. Diese Genehmigung muss zum Beginn dieser Tätigkeit vorliegen. Zusätzlich ist die Anzahl der Plätze in der Regel begrenzt. Darum muss immer vorab mit der jeweiligen Ausbildungsleitung Rücksprache über freie Plätze gehalten werden, da sonst eine Anerkennung der absolvierten Bausteine nicht garantiert werden kann!

    Welchen Umfang (Stunden, Zeit) muss die Praktische Tätigkeit I haben?

    Es müssen insgesamt 1.200 Stunden in Blöcken von mindestens 3 Monaten (pro Einrichtung) absolviert werden. Die Vorschrift diese 1.200 Stunden auf ein Jahr zu verteilen, wurde in Nordbayern wieder aufgehoben. Demnach können die 1.200 Stunden PT1 nun wieder in unter 12 Monaten, z. B. also in ca. 8 Monaten bei Vollzeitpraktikum (40h/Woche) absolviert werden. Werden mehr als 600 Stunden gearbeitet, kann der Stundenüberhang für die Freie Spitze genutzt werden.

    Gibt es eine inhaltliche Beschreibung der Praktischen Tätigkeit I?

    Außer der Mitwirkung an 30 Fällen gibt es keine gesetzlich vorgeschriebene oder für die Kliniken verbindliche inhaltliche Gestaltung der Praktischen Tätigkeit I. Allerdings hat die DGVT-Qualitätssicherungskommission entsprechende inhaltliche Standards entwickelt, die derzeit verbandsintern diskutiert und dann zukünftig den Kliniken als Empfehlung eingereicht werden.

    In welchem zeitlichen Umfang muss die Praktische Tätigkeit II erfolgen?

    600 Stunden in mindestens 6 Monaten. Das Psychotherapeutengesetz und die Ausbildungs- und Prüfungsverordnung geben hier unterschiedliche Vorgaben: Das Psychotherapeutengesetz spricht von mindestens sechs Monaten, die Ausbildungs- und Prüfungsverordnung von mindestens 600 Stunden. Die Landesbehörden fordern einen Umfang von mindestens einem halben Jahr für die PT II, in Blöcken von mindestens 3 Monaten. Werden im entsprechenden Zeitraum mehr als 600 Std. gearbeitet, kann dieser Stundenüberhang für die Freie Spitze genutzt werden. Daher sollten neben dem Zeitraum (mind. 6 Monate) auch die gesamten absolvierten Stunden bescheinigt werden.

    Selbsterfahrung

    Wesentlicher Bestandteil in der Ausbildung zur Psychologischen Psychotherapeutin ist die therapeutische Gruppenselbsterfahrung. Sie umfasst 120 Stunden und findet in mehreren Blöcken über drei Jahre verteilt statt. Sie wird meist von zwei Selbsterfahrungsleiter:innen geleitet.

    Es fällt auf, dass gerade zur Selbsterfahrung viele interessierte Fragen von den AusbildungsteilnehmerInnen gestellt werden. Die Annahmen über das was in der Selbsterfahrung passiert, sind unterschiedlich: Manche äußern Ängste, andere sind eher neugierig darauf.

    Ziel der Selbsterfahrung ist es zu verdeutlichen, dass Selbsterfahrung ein fortlaufender Prozess ist, hinderliche Widerstände und förderliche Mechanismen bei sich zu erkennen.

    Wesentlich ist auch die Beziehungserfahrung in der Rolle des Klienten zum Therapeuten. Befragt man Therapeutinnen nach Abschluss der Ausbildung, so geben viele an, dass sie diese Art der Reflektion für sich und die eigene Arbeit sehr hilreich und bedeutsam erlebt haben.

    Auf unsere Selbsterfahrung dürfen Sie neugierig sein. Sie ist ressourcenorientiert und wird Sie erste Stärken für Ihre zukünftige therapeutische Tätigkeit erfahren lassen.

    Praktische Ausbildung

    Im Anschluss an die Praktische Tätigkeit in einer Klinik dürfen Sie in unserer DGVT-Ausbildungsambulanz oder anerkannten Einrichtungen Patienten ambulant behandeln. Für diejenigen Ausbildungskandidaten, die sich später einmal in eigener Praxis selbständig machen möchten, ist dies der Ausbildungsabschnitt, der ihnen den besten Einblick in ihr späteres Berufsfeld gibt.
    In diesem Ausbildungsabschnitt lernen Sie ambulantes Arbeiten auf höchstem Qualitätsstandard kennen, werden von erfahrenen AusbilderInnen regelmäßig unterstützend begleitet und beraten (supervidiert), so dass Sie optimal auf Ihre weitere Berufspraxis nach der Approbation vorbereitet sind.

    Freie Spitze

    Die Freie Spitze umfasst zusätzliche nicht festgelegte 930 h, die Sie bei uns nutzen können z. B. für

    • Vor- und Nachbereitung sowie Erweiterung der psychotherapeutischen Behandlungsstunden der praktischen Ausbildung

    • die Arbeit in angeleiteten Arbeitsgruppen

    • Fallkonferenzen, Kolloquien, Fortbildungsinhalte, von Arbeitgeber:innen organisierte und ausbildungsbezogene Veranstaltungen

    • Erweiterung der Anteile der praktischen Tätigkeit

    Die Aus- und Weiterbildung in Arbeitsgruppen hat in der DGVT eine lange Tradition und wird daher in das ergänzende Studium im Umfang von 375 Stunden übernommen. Diese Gruppen arbeiten angeleitet und bestehen aus ca. drei bis fünf Teilnehmer:innen.

    Wie werden die Ausbildungsteilnehmer:innen im Rahmen der Ausbildung auf die Abschlussprüfung vorbereitet?

    Die Theorieseminare sind inhaltlich so aufgebaut, dass Sie am Ende der dreijährigen Ausbildung alle Inhalte des Gegenstandskatalogs für die schriftliche Prüfung erfüllen. Die Dozenten/Dozentinnen des Theoretischen Unterrichts richten ihr Seminarthema am Gegenstandskatalog der schriftlichen Prüfung aus und werden gebeten, zur weiteren Vertiefung des Themas mögliche Prüfungsfragen zu formulieren. Beim IMPP (das für die schriftlichen Prüfungen zuständig ist) kann ein Prüfungsprobeheft erworben werden. Wer Infos über die vergangenen schriftlichen Prüfungen erfahren oder sich mit „Gleichgesinnten“ vor und nach den Prüfungen austauschen oder wer alle bisherigen schriftlichen Prüfungen und Antworten haben möchte, der/die melde sich bitte hier.
    Gegen Ende der Ausbildung werden außerdem Seminare oder Workshops zur Prüfungsvorbereitung angeboten, sowie vor den Prüfungen „Probeprüfungen“ durchgeführt, deren Besuch dringend empfohlen wird.

    Wie ist die staatliche Prüfung geregelt?

    Die staatliche Prüfung wird wie der Name schon sagt durch staatliche Behörden organisiert und durchgeführt, in unserem Fall des Landesprüfungsamtes Oberfranken in Würzburg. Sie ist also weder Teil der Ausbildung noch liegt sie in der Verantwortung der Ausbildungsinstitute. Allerdings ist die Durchführung der mündlichen Prüfung an die Ausbildungszentren delegiert, dass heißt Sie treffen mit relativer Sicherheit auf Ihnen bereits bekannte Dozenten oder Supervisoren.

    Finanzielles

    Wie hoch sind die Ausbildungsgebühren?

    Die Ausbildungsgebühren betragen (Stand 07/2024):

    • 13.014 € für DGVT-Mitglieder (Entspricht pro Quartal über drei Jahre: 1.084,50 €)

    • 13.914 € für Nicht-Mitglieder der DGVT (Entspricht pro Quartal über drei Jahre: 1.159,50 €)

    Die Ausbildungsgebühren beinhalten Seminare, Selbsterfahrung, Ergänzungsqualifikationen, sämtliche Beratungsleistungen, Erstellung und Versand sämtlicher Ausbildungsmaterialien, Anmeldegebühren und Prüfungsvorbereitung.

    Nicht enthalten in den Ausbildungsgebühren sind:

    • Einzelsupervision: 50h à 110 € = 5.500 € (Stand 07/2023)

    • Gruppensupervision: 100h à 27,50 € (bei 4 TN = 110 €) = 2.750 € (Stand 07/2024)

    • Ausgaben für Unterkünfte und Verpflegung während der Selbsterfahrung: ca. 220-270 € pro Session (kann abweichen!=

    • staatliche Abschlussprüfung: ca. 250 €

    Die Gesamtkosten belaufen sich also auf ca. 22.400 €.

    Gut zu wissen: Du kannst deine Ausbildung auch ganz ohne finanzielle Mittel bei uns beginnen! Gerne beraten wir dich in einem persönlichen Gespräch.

    Können die Ausbildungsgebühren innerhalb der Ausbildung refinanziert werden?

    Ja. In unserer Ambulanz und unseren Lehrpraxen werden die Therapiestunden in der praktischen Ausbildung anteilig vergütet.

    In welchem Rhythmus werden meine Ausbildungsgebühren abgebucht?

    Deine Ausbildungsgebühren werden für das vorhergehende Quartal jeweils am 8. zu Quartalsbeginn abgebucht. Wenn du im Oktober startest wird am 8. Januar das erste Mal abgebucht, startest du im April informiert dich die DGVT-Zentrale über die erste Abbuchung.

    Die Gebühren beinhalten die Kosten für die Anmeldung, das Bewerbungsgespräch, deine Seminare im Curriculum (theoretischen Unterricht), Gruppenselbsterfahrung, Gruppensupervision, Ausbildungsmaterialien (Lehrbücher), DGVT-Campus, Betreuung, Verwaltung und Organisation deiner Ausbildung bis zur Prüfung. 

    Kann ich BAföG beantragen?

    Ja, du kannst BAfög beantragen, inzwischen sogar online unter www.bafoeg-digital.de. Relativ neu dabei ist, dass du nur noch die Hälfte zurückbezahlen musst. Und wenn du schon im Studium BAföG erhalten hast, musst du meist noch weniger als den 50-prozentigen Darlehensteil zurückbezahlen, weil die Rückzahlung insgesamt auf 10.010 Euro gedeckelt ist.

    Das Bundesverwaltungsamt ist für die Rückzahlung deines BAfögs zuständig. www.bundesverwaltungsamt.de

    Schau dir gerne auch die Infos an, die das Amt für Ausbildungsförderung in Erlangen bietet:
    www.werkswelt.de

    Gibt es weitere Möglichkeiten der finanziellen Unterstützung?

    Ja, du kannst zum Beispiel den sogenannten Bildungskredit beantragen, der unabhängig von deinem Einkommen oder dem deiner Eltern vergeben wird. Ausführliche Informationen zum Bildungskredit findest du auf der Seite des Bundesministeriums für Bildung und Forschung. Des Weiteren können Wohngeld sowie bei Auszubildenden mit Kind(ern) Leistungen für Kinderbetreuung beantragt werden.

    Zusatzqualifikationen

    Hypnose

    Viele Verfahren der heutigen Psychotherapie haben entweder ihre Wurzel in der Hypnose oder in irgendeiner Form Berührungspunkte mit ihr. Das ist wohl auch der Grund dafür, dass sie sich mit fast allen Therapieverfahren gut verbinden lässt und deren Wirkung verstärken kann.
    Bei uns haben Sie die Möglichkeit dieses Verfahren kennenzulernen und die Voraussetzungen für die Genehmigung zur Durchführung und Abrechnung von Hypnose zu erwerben, wenn Sie sich später z. B. einmal niederlassen möchten.

    Welche Nachweise sind für die Anerkennung der Hypnose erforderlich?

    • Bestätigung entsprechender Kenntnisse im Rahmen des Fachkundenachweises oder

    • erfolgreiche Teilnahme an zwei Kursen von jeweils 8 Doppelstunden im Abstand von mindestens 6 Monaten

    Gruppenpsychotherapie

    Gruppenpsychotherapie ist eine anerkannte Methode der Anwendung aller wichtigen Psychotherapieverfahren, wobei in der Regel die in Gruppen auftretenden dynamischen Kräfte und Faktoren gezielt genutzt werden.
    Gruppenpsychotherapie wird sowohl im ambulanten, als auch im teilstationären und stationären Setting angewandt und die Arbeit mit Gruppen spielt auch im Beratungskontext ein große Rolle.
    Gruppenpsychotherapien erlauben eine ökonomische Anwendung von Psychotherapie bei einer Vielzahl von Problemfeldern und Störungen und sind im Hinblick auf ihre Wirksamkeit sehr gut abgesichert. Auch deshalb ist davon auszugehen, dass Gruppenpsychotherapien im ambulanten und institutionellen Rahmen in Zukunft erheblich an Bedeutung gewinnen werden.

    Welche Nachweise sind für die Anerkennung der Gruppenpsychotherapie erforderlich?

    • 48 Stunden Theorie der Gruppen-Psychotherapie und Gruppen-Dynamik

    • 80 Stunden Gruppenselbsterfahrung

    • 60 Doppelstunden kontinuierliche Gruppenbehandlung unter Supervision

    • 40 Stunden Supervision

    Kinder- und Jugendlichenpsychotherapie

    Die Ergänzungsqualifikation für Kinder-und Jugendlichenpsychotherapie bietet die Möglichkeit, nach Erteilung einer Approbation und Zulassung als Psychologischer Psychotherapeut gem. § 12 Psychotherapeutengesetz, einen Antrag auf Erteilung der Abrechnungsgenehmigung zur Durchführung und Abrechnung von Kinder- und Jugendlichen-Psychotherapie bei der Kassenärztlichen Vereinigung zu stellen.

    Welche Nachweise sind für die Anerkennung der Kinder- und Jugendlichenpsychotherapie erforderlich?

    • 200 Stunden Kenntnisse und Erfahrungen in der Entwicklungspsychologie und Lernpsychologie einschließlich der speziellen Neurosenlehre sowie der Psychodiagnostik bei Kindern und Jugendlichen

    • mindestens 5 Fälle mit mindestens 180 Stunden insgesamt selbstständig unter Supervision nach jeder dritten bis vierten Stunde bei Kindern und Jugendlichen durchgeführt und abgeschlossen

    PMR

    Die Progressive Muskelentspannung nach Jacobson ist eine leicht erlernbare, sehr effektive und universell einsetzbare Entspannungsmethode. Sie ist besonders auch für Menschen geeignet, die mit anderen Übungen nicht gut zurechtkommen. Sie ist Bestandteil vieler therapeutischer Behandlungspläne und kann bei fast allen psychischen Störungen zum Einsatz kommen. Auch für Sie als angehende Therapeutin wird die Anwendung eines Entspannungsverfahrens bei sich selbst zu einer guten Psychohygiene beitragen.
    Die PMR ist fester Bestandteil unseres Curriculums und versetzt Sie in die Lage dieses Entspannungsverfahren bei sich selbst und ihren Patienten anzuwenden. Zudem erwerben Sie die notwendigen formalen Voraussetzungen für die Genehmigung zur Durchführung und Abrechnung von Progressiver Muskelrelaxation nach Jacobson wenn sie sich später einmal in eigener Praxis tätig sind.

    Welche Nachweise sind für die Anerkennung von PMP erforderlich?

    • Bestätigung entsprechender Kenntnisse im Rahmen des Fachkundenachweises oder

    • erfolgreiche Teilnahme an zwei Kursen von jeweils 8 Doppelstunden im Abstand von mindestens 6 Monaten

    Kinder- und Jugendlichenpsychotherapie

    Bestimmt hast du viele Fragen, was deine neue potenzielle Ausbildung angeht. Das ging uns damals nicht anders. Hier findest du deshalb die wichtigsten Antworten und Infos rund um Bewerbung und Ausbildungsstart.

    Allgemeines

    Wie sind derzeit die Jobchancen für approbierte Psychotherapeut:innen?

    Der Bedarf an Psychotherapieplätzen und damit an Psychotherapeut:innen steigt rasant. Die Berufschancen sind daher so gut wie nie zuvor. Zudem werden viele derzeit tätige Psychotherapeut:innen in den nächsten Jahren in Rente gehen. Auch einen Kassensitz erhält man mittlerweile ohne Probleme oder Wartezeiten sofort nach der Approbation.

    Wann starten KJP-Kurse?

    KJP-Kurse starten jeweils am 01.April und 01.Oktober.
    Du möchtest früher oder später beginnen? Sprich uns einfach an und wir finden eine Lösung.

    Was sind die Zulassungsvoraussetzungen für die Ausbildung zum/zur Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeut:in?

    Für die Ausbildung zum/zur Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeut:in brauchst du einen Diplom- oder Masterabschluss in Psychologie.

    Mit Diplom- oder Masterabschlüssen in den Fächern Pädagogik, Sozialpädagogik bzw. Sozialarbeit, Erziehungs- und/oder Bildungswissenschaft(en) bist du ebenfalls für die Ausbildung in Kinder- und Jugendlichenpsychotherapie qualifiziert. Bachelorabschlüsse sind leider nicht ausreichend.

    Um die bisherige KJP-Ausbildung zu absolvieren, muss das Bachelorstudium vor dem 01.09.2020 begonnen worden sein.

    Kann ich meine Ausbildung auch bei euch machen, wenn ich im Ausland studiert habe?

    Wenn du in Österreich oder in der Schweiz studiert hast, ist die Anerkennung deines Hochschulabschlusses kein Problem. Wurde dein Zeugnis in einem anderen Land ausgestellt, musst du deine Unterlagen an einem anerkannten Ausbildungsinstitut einreichen, welches die Gleichwertigkeit deines Hochschulabschlusses bescheinigt oder von der Regierung Oberbayern oder dem ZAB (Zentralstelle für ausländisches Bildungswesen in Bonn) prüfen lässt.

    Wie läuft das Bewerbungsverfahren ab?

    Um dich bewerben zu können, brauchen wir von dir ein Motivationsschreiben, einen aktuellen Lebenslauf sowie eine Kopie deines Hochschulabschlusses. Sobald wir deine Dokumente geprüft haben, setzen wir uns mit dir in Verbindung und vereinbaren ein Gespräch.
    Alle Schritte findest du auch auf unserer Bewerbungsseite.

    Darf ich auch länger brauchen beziehungsweise meine Ausbildung unterbrechen?

    Ja, darfst du. Wenn du zum Beispiel längere Zeit aufgrund von Krankheit, Auslandsaufenthalt oder Elternzeit nicht an den Seminaren teilnehmen kannst, sprich einfach sobald wie möglich mit uns, damit wir deine Unterbrechung (und möglichen Wiedereinstieg) mit dir besprechen können. Bei längeren Ausbildungspausen gibt es auch die Möglichkeit, die Ausbildungsbeiträge zu pausieren. In welchem Tempo du deine praktischen Ausbildungsbausteine absolvierst, entscheidest nur du selbst!

    Bitte beachte hierbei jedoch, dass du deine Ausbildung spätestens zum Frühjahr 2032 abschließen musst. Hier endet nämlich die reguläre Übergangszeit vom Ausbildungs- zum Weiterbildungssystem.

    Wie ist meine Ausbildung aufgebaut?

    Die Ausbildung zum/zur Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeut:in setzt sich aus folgenden Bausteinen zusammen:

    Wie bin ich während der Ausbildung krankenversichert?

    Die DGVT stellt dir einen „Studierenden-Ausweis“ aus, der nach Beginn der Ausbildung für drei Jahre gültig ist. Du erhältst ihn zu Beginn deiner Ausbildung und kannst ihn deiner Krankenkasse vorlegen. Eine studentische Krankenversicherung ist trotz des ähnlich klingenden Namens mit einem Studierenden-Ausweis zwar nicht möglich, dennoch stufen dich viele Krankenkassen aus Kulanz als sogenannte:r „Fachschüler:in“ ein.

    Generell gilt: Deine Beiträge für die gesetzliche Krankenversicherung richten sich nach der Höhe deines monatlichen Einkommens. Am besten du lässt dich hierzu von dem/der Sachbearbeiter:in deiner Krankenkasse beraten.

    Welchen Status habe ich als Ausbildungsteilnehmer:in?

    Die DGVT-Zentrale stellt dir einen „Studierenden-Ausweis“ aus, der nach Beginn der Ausbildung für drei Jahre gültig ist. Du erhältst diesen zu Beginn der Ausbildung.

    Bin ich während meiner Ausbildung haftpflicht- und unfallversichert?

    Ja. Du und alle Teilnehmer:innen des DGVT-Ausbildungsverbundes sind haftpflicht- und unfallversichert. Die Versicherungen beziehen sich auf alle Aktivitäten, die in Zusammenhang mit deiner Ausbildung stehen. Abgedeckt sind Unfälle auf dem Weg von und zu Ausbildungsveranstaltungen und Risiken im Kontext von Patientenbehandlungen. Auch Schäden an Personen und Sachen während der Ausbildungsaktivitäten (sofern es sich nicht um eigene Sachen bzw. die von Verwandten handelt) sind versichert.

    Wir empfehlen dir dennoch, eine private Haftpflichtversicherung wie auch eine Berufshaftpflichtversicherung abzuschließen. Das ist vor allem dann sinnvoll, wenn nicht alle deiner beruflichen Tätigkeiten im Zeitraum der Ausbildung unter den Bereich deiner Ausbildungsaktivitäten fallen. Der Versicherungsschutz besteht auch nach Abschluss der Ausbildung fort, allerdings nur bei den Behandlungsfällen, die du im Rahmen der Ausbildung begonnen hast und deren Behandlungen weiterhin über die DGVT abgerechnet werden.

    Aufbau der Ausbildung

    Theoretische Ausbildung

    Du kennst vielleicht den Auspruch „Nichts als graue Theorie“. Bei uns ist es anders. Das heißt, unsere Seminare sind so aufgebaut, dass sie möglichst praxisnah und praxisrelevant sind. Unser Ziel ist es, dass du nach einem Seminarwochenende darauf brennst, dein neu erworbenes Wissen und deine neu entdeckten Fähigkeiten direkt in der Praxis umzusetzen. So wird in der Regel die praktische angeleitete Arbeit in der Kleingruppe überwiegen. Natürlich wird dir dabei auch das notwendige Wissen für die Prüfung am Ende deiner Ausbildung vermittelt werden.

    Wie sind die Theorie-Seminare methodisch-didaktisch aufgebaut?

    Die methodisch-didaktische Struktur der Seminare der theoretischen Ausbildung, in denen diagnostisch-therapeutisches Wissen und diagnostisch-therapeutische Fähigkeiten vermittelt werden, ist vielfältig. Dazu gehören: Vorträge, Vorlesungen, Rollenspiele, Reflexionen, Fallarbeiten, Demonstrationen, Gespräche und Übungen, auch in Kleingruppen. In der Regel sind die Seminare durch Medien gestützt und zeichnen sich durch ein multimediales Lernen aus. Häufig werden Materialien und Handouts vor oder während der Seminare zur Verfügung gestellt. Das Prinzip ist aber -je nach Thema- so praxisrelevant wie möglich.

    An welchen Wochentagen finden die Theorie-Seminare statt?

    In der Regel finden die Seminare über zwei Tage unter Einbezug mindestens eines Wochenendtages statt. Viele Ausbildungszentren bieten die Seminare überwiegend von Freitagnachmittag bis Samstagabend an, andere von Samstagvormittag bis Sonntagnachmittag. Es gibt auch Blockseminare, die sich in der Regel über drei Tage erstecken und auch in der Woche stattfinden können.

    Wie wird der Nachweis für die Teilnahme an den Theorie-Seminaren erbracht?

    Am Ende eines Seminartages bestätigen die TeilnehmerInnen auf einer Teilnehmerliste (wird von den Dozenten/Dozentinnen herausgeben) ihre Anwesenheit durch ihre Unterschrift. Außerdem muss im Studienbuch Seminar, Termin, Stundenumfang und Seminarleitung von den Teilnehmern und Teilnehmerinnen eingetragen und von der jeweiligen Seminarleitung abgezeichnet werden.

    Wann und wie können Stunden des theoretischen Unterrichts nachgeholt werden?

    Seminare dürfen nur aus besonderen Gründen versäumt werden und sollen -sofern möglich- im eigenen Ausbildungszentrum in anderen Lehrgängen nachgeholt werden. Generell ermöglichen es innerhalb der DGVT-AKADEMIE aber alle Ausbildungszentren, fehlende Seminarstunden als Gast nachzuholen. Für das Besuchen eines Seminares als Gast, ist eine Abklärung mit der dort zuständigen Lehrgangsleitung erforderlich. Je nach Ausbildungszentrum (vor allem abhängig von Raumgröße und Seminarsetting) und Lehrgang kann nur eine bestimmte Anzahl von Gästen zugelassen werden. Mit der eigenen Lehrgangsleitung muss besprochen werden, ob ein gewähltes Nachholseminar, das nicht mit dem versäumten Seminar identisch ist, als Äquivalent für das Versäumte gelten kann. Auch muss beachtet werden, dass Seminare gleichen Inhalts nicht zweimal besucht werden können. Insbesondere bei mehr als drei nachzuholenden Seminaren, ist auf die inhaltliche Übereinstimmung mit den versäumten Seminaren zu achten.

    Welche Regeln gelten bei längeren Ausfallzeiten?

    Es gibt keine festgelegte Obergrenze für die Anzahl versäumter Seminare. Generell gilt jedoch, dass die Theorie- und Selbsterfahrungsstunden im eigenen Lehrgang zu absolvieren sind, da das Nachholen in anderen Lehrgängen wegen deren Kapazitäten nur begrenzt möglich ist. Sollte eine größere Zahl von Seminaren (drei und mehr) aus wichtigen Gründen versäumt werden, kontaktieren Sie bitte Ihre regionale Lehrgangs- oder Ausbildungsleitung.

    Praktische Tätigkeit I und II

    Die praktische Tätigkeit der Psychotherapieausbildung findet in klinisch-psychiatrischen Einrichtungen statt. Sie umfasst unter anderem die angeleitete Durchführung von diagnostischen Erhebungen, Untersuchungen und Mitwirkung an psychotherapeutischen Behandlungen bei PatientInnen mit unterschiedlichen psychischen Störungen und Erkrankungen in unterschiedlichen Settings.

    In welchen Institutionen kann die Praktische Tätigkeit I und II erfolgen?

    Generell kann die Praktische Tätigkeit I und II nur in von den Prüfungsämtern für das jeweilige Ausbildungszentrum genehmigten Institutionen absolviert werden. Diese Genehmigung muss zum Beginn dieser Tätigkeit vorliegen. Zusätzlich ist die Anzahl der Plätze in der Regel begrenzt. Darum muss immer vorab mit der jeweiligen Ausbildungsleitung Rücksprache über freie Plätze gehalten werden, da sonst eine Anerkennung der absolvierten Bausteine nicht garantiert werden kann!

    Welchen Umfang (Stunden, Zeit) muss die Praktische Tätigkeit I haben?

    Es müssen insgesamt 1.200 Stunden in Blöcken von mindestens 3 Monaten (pro Einrichtung) absolviert werden. Die Vorschrift diese 1.200 Stunden auf ein Jahr zu verteilen, wurde in Nordbayern wieder aufgehoben. Demnach können die 1.200 Stunden PT1 nun wieder in unter 12 Monaten, z. B. also in ca. 8 Monaten bei Vollzeitpraktikum (40h/Woche) absolviert werden. Werden mehr als 600 Stunden gearbeitet, kann der Stundenüberhang für die Freie Spitze genutzt werden.

    Gibt es eine inhaltliche Beschreibung der Praktischen Tätigkeit I?

    Außer der Mitwirkung an 30 Fällen gibt es keine gesetzlich vorgeschriebene oder für die Kliniken verbindliche inhaltliche Gestaltung der Praktischen Tätigkeit I. Allerdings hat die DGVT-Qualitätssicherungskommission entsprechende inhaltliche Standards entwickelt, die derzeit verbandsintern diskutiert und dann zukünftig den Kliniken als Empfehlung eingereicht werden.

    In welchem zeitlichen Umfang muss die Praktische Tätigkeit II erfolgen?

    600 Stunden in mindestens 6 Monaten. Das Psychotherapeutengesetz und die Ausbildungs- und Prüfungsverordnung geben hier unterschiedliche Vorgaben: Das Psychotherapeutengesetz spricht von mindestens sechs Monaten, die Ausbildungs- und Prüfungsverordnung von mindestens 600 Stunden. Die Landesbehörden fordern einen Umfang von mindestens einem halben Jahr für die PT II, in Blöcken von mindestens 3 Monaten. Werden im entsprechenden Zeitraum mehr als 600 Std. gearbeitet, kann dieser Stundenüberhang für die Freie Spitze genutzt werden. Daher sollten neben dem Zeitraum (mind. 6 Monate) auch die gesamten absolvierten Stunden bescheinigt werden.

    Selbsterfahrung

    Wesentlicher Bestandteil in der Ausbildung zur Psychologischen Psychotherapeutin ist die therapeutische Gruppenselbsterfahrung. Sie umfasst 120 Stunden und findet in mehreren Blöcken über drei Jahre verteilt statt. Sie wird meist von zwei Selbsterfahrungsleiter:innen geleitet.

    Es fällt auf, dass gerade zur Selbsterfahrung viele interessierte Fragen von den AusbildungsteilnehmerInnen gestellt werden. Die Annahmen über das was in der Selbsterfahrung passiert, sind unterschiedlich: Manche äußern Ängste, andere sind eher neugierig darauf.

    Ziel der Selbsterfahrung ist es zu verdeutlichen, dass Selbsterfahrung ein fortlaufender Prozess ist, hinderliche Widerstände und förderliche Mechanismen bei sich zu erkennen.

    Wesentlich ist auch die Beziehungserfahrung in der Rolle des Klienten zum Therapeuten. Befragt man Therapeutinnen nach Abschluss der Ausbildung, so geben viele an, dass sie diese Art der Reflektion für sich und die eigene Arbeit sehr hilreich und bedeutsam erlebt haben.

    Auf unsere Selbsterfahrung dürfen Sie neugierig sein. Sie ist ressourcenorientiert und wird Sie erste Stärken für Ihre zukünftige therapeutische Tätigkeit erfahren lassen.

    Praktische Ausbildung

    Im Anschluss an die Praktische Tätigkeit in einer Klinik dürfen Sie in unserer DGVT-Ausbildungsambulanz oder anerkannten Einrichtungen Patienten ambulant behandeln. Für diejenigen Ausbildungskandidaten, die sich später einmal in eigener Praxis selbständig machen möchten, ist dies der Ausbildungsabschnitt, der ihnen den besten Einblick in ihr späteres Berufsfeld gibt.
    In diesem Ausbildungsabschnitt lernen Sie ambulantes Arbeiten auf höchstem Qualitätsstandard kennen, werden von erfahrenen AusbilderInnen regelmäßig unterstützend begleitet und beraten (supervidiert), so dass Sie optimal auf Ihre weitere Berufspraxis nach der Approbation vorbereitet sind.

    Freie Spitze

    Die Freie Spitze umfasst zusätzliche nicht festgelegte 930 h, die Sie bei uns nutzen können z. B. für

    • Vor- und Nachbereitung sowie Erweiterung der psychotherapeutischen Behandlungsstunden der praktischen Ausbildung

    • die Arbeit in angeleiteten Arbeitsgruppen

    • Fallkonferenzen, Kolloquien, Fortbildungsinhalte, von Arbeitgeber:innen organisierte und ausbildungsbezogene Veranstaltungen

    • Erweiterung der Anteile der praktischen Tätigkeit

    Die Aus- und Weiterbildung in Arbeitsgruppen hat in der DGVT eine lange Tradition und wird daher in das ergänzende Studium im Umfang von 375 Stunden übernommen. Diese Gruppen arbeiten angeleitet und bestehen aus ca. drei bis fünf Teilnehmer:innen.

    Wie werden die Ausbildungsteilnehmer:innen im Rahmen der Ausbildung auf die Abschlussprüfung vorbereitet?

    Die Theorieseminare sind inhaltlich so aufgebaut, dass Sie am Ende der dreijährigen Ausbildung alle Inhalte des Gegenstandskatalogs für die schriftliche Prüfung erfüllen. Die Dozenten/Dozentinnen des Theoretischen Unterrichts richten ihr Seminarthema am Gegenstandskatalog der schriftlichen Prüfung aus und werden gebeten, zur weiteren Vertiefung des Themas mögliche Prüfungsfragen zu formulieren. Beim IMPP (das für die schriftlichen Prüfungen zuständig ist) kann ein Prüfungsprobeheft erworben werden. Wer Infos über die vergangenen schriftlichen Prüfungen erfahren oder sich mit „Gleichgesinnten“ vor und nach den Prüfungen austauschen oder wer alle bisherigen schriftlichen Prüfungen und Antworten haben möchte, der/die melde sich bitte hier.
    Gegen Ende der Ausbildung werden außerdem Seminare oder Workshops zur Prüfungsvorbereitung angeboten, sowie vor den Prüfungen „Probeprüfungen“ durchgeführt, deren Besuch dringend empfohlen wird.

    Wie ist die staatliche Prüfung geregelt?

    Die staatliche Prüfung wird wie der Name schon sagt durch staatliche Behörden organisiert und durchgeführt, in unserem Fall des Landesprüfungsamtes Oberfranken in Würzburg. Sie ist also weder Teil der Ausbildung noch liegt sie in der Verantwortung der Ausbildungsinstitute. Allerdings ist die Durchführung der mündlichen Prüfung an die Ausbildungszentren delegiert, dass heißt Sie treffen mit relativer Sicherheit auf Ihnen bereits bekannte Dozenten oder Supervisoren.

    Finanzielles

    Wie hoch sind die Ausbildungsgebühren?

    Die Ausbildungsgebühren betragen (Stand 07/2024):

    • 13.014 € für DGVT-Mitglieder (Entspricht pro Quartal über drei Jahre: 1.084,50 €)

    • 13.914 € für Nicht-Mitglieder der DGVT (Entspricht pro Quartal über drei Jahre: 1.159,50 €)

    Die Ausbildungsgebühren beinhalten Seminare, Selbsterfahrung, Ergänzungsqualifikationen, sämtliche Beratungsleistungen, Erstellung und Versand sämtlicher Ausbildungsmaterialien, Anmeldegebühren und Prüfungsvorbereitung.

    Nicht enthalten in den Ausbildungsgebühren sind:

    • Einzelsupervision: 50h à 110 € = 5.500 € (Stand 07/2023)

    • Gruppensupervision: 100h à 27,50 € (bei 4 TN = 110 €) = 2.750 € (Stand 07/2024)

    • Ausgaben für Unterkünfte und Verpflegung während der Selbsterfahrung: ca. 220-270 € pro Session (kann abweichen!=

    • staatliche Abschlussprüfung: ca. 250 €

    Die Gesamtkosten belaufen sich also auf ca. 22.400 €.

    Gut zu wissen: Du kannst deine Ausbildung auch ganz ohne finanzielle Mittel bei uns beginnen! Gerne beraten wir dich in einem persönlichen Gespräch.

    Können die Ausbildungsgebühren innerhalb der Ausbildung refinanziert werden?

    Ja. In unserer Ambulanz und unseren Lehrpraxen werden die Therapiestunden in der praktischen Ausbildung anteilig vergütet.

    In welchem Rhythmus werden meine Ausbildungsgebühren abgebucht?

    Deine Ausbildungsgebühren werden für das vorhergehende Quartal jeweils am 8. zu Quartalsbeginn abgebucht. Wenn du im Oktober startest wird am 8. Januar das erste Mal abgebucht, startest du im April informiert dich die DGVT-Zentrale über die erste Abbuchung.

    Die Gebühren beinhalten die Kosten für die Anmeldung, das Bewerbungsgespräch, deine Seminare im Curriculum (theoretischen Unterricht), Gruppenselbsterfahrung, Gruppensupervision, Ausbildungsmaterialien (Lehrbücher), DGVT-Campus, Betreuung, Verwaltung und Organisation deiner Ausbildung bis zur Prüfung. 

    Kann ich BAföG beantragen?

    Ja, du kannst BAfög beantragen, inzwischen sogar online unter www.bafoeg-digital.de. Relativ neu dabei ist, dass du nur noch die Hälfte zurückbezahlen musst. Und wenn du schon im Studium BAföG erhalten hast, musst du meist noch weniger als den 50-prozentigen Darlehensteil zurückbezahlen, weil die Rückzahlung insgesamt auf 10.010 Euro gedeckelt ist.

    Das Bundesverwaltungsamt ist für die Rückzahlung deines BAfögs zuständig. www.bundesverwaltungsamt.de

    Schau dir gerne auch die Infos an, die das Amt für Ausbildungsförderung in Erlangen bietet:
    www.werkswelt.de

    Gibt es weitere Möglichkeiten der finanziellen Unterstützung?

    Ja, du kannst zum Beispiel den sogenannten Bildungskredit beantragen, der unabhängig von deinem Einkommen oder dem deiner Eltern vergeben wird. Ausführliche Informationen zum Bildungskredit findest du auf der Seite des Bundesministeriums für Bildung und Forschung. Des Weiteren können Wohngeld sowie bei Auszubildenden mit Kind(ern) Leistungen für Kinderbetreuung beantragt werden.

    Zusatzqualifikationen

    Hypnose

    Viele Verfahren der heutigen Psychotherapie haben entweder ihre Wurzel in der Hypnose oder in irgendeiner Form Berührungspunkte mit ihr. Das ist wohl auch der Grund dafür, dass sie sich mit fast allen Therapieverfahren gut verbinden lässt und deren Wirkung verstärken kann.
    Bei uns haben Sie die Möglichkeit dieses Verfahren kennenzulernen und die Voraussetzungen für die Genehmigung zur Durchführung und Abrechnung von Hypnose zu erwerben, wenn Sie sich später z. B. einmal niederlassen möchten.

    Welche Nachweise sind für die Anerkennung von Hypnose erforderlich?

    • Bestätigung entsprechender Kenntnisse im Rahmen des Fachkundenachweises oder

    • erfolgreiche Teilnahme an zwei Kursen von jeweils 8 Doppelstunden im Abstand von mindestens 6 Monaten

    Gruppenpsychotherapie

    Gruppenpsychotherapie ist eine anerkannte Methode der Anwendung aller wichtigen Psychotherapieverfahren, wobei in der Regel die in Gruppen auftretenden dynamischen Kräfte und Faktoren gezielt genutzt werden.
    Gruppenpsychotherapie wird sowohl im ambulanten, als auch im teilstationären und stationären Setting angewandt und die Arbeit mit Gruppen spielt auch im Beratungskontext ein große Rolle.
    Gruppenpsychotherapien erlauben eine ökonomische Anwendung von Psychotherapie bei einer Vielzahl von Problemfeldern und Störungen und sind im Hinblick auf ihre Wirksamkeit sehr gut abgesichert. Auch deshalb ist davon auszugehen, dass Gruppenpsychotherapien im ambulanten und institutionellen Rahmen in Zukunft erheblich an Bedeutung gewinnen werden.

    Welche Nachweise sind für die Anerkennung der Gruppentherapie erforderlich?

    • 48 Stunden Theorie der Gruppen-Psychotherapie und Gruppen-Dynamik

    • 80 Stunden Gruppenselbsterfahrung

    • 60 Doppelstunden kontinuierliche Gruppenbehandlung unter Supervision

    • 40 Stunden Supervision

    Kinder- und Jugendlichenpsychotherapie

    Die Ergänzungsqualifikation für Kinder-und Jugendlichenpsychotherapie bietet die Möglichkeit, nach Erteilung einer Approbation und Zulassung als Psychologischer Psychotherapeut gem. § 12 Psychotherapeutengesetz, einen Antrag auf Erteilung der Abrechnungsgenehmigung zur Durchführung und Abrechnung von Kinder- und Jugendlichen-Psychotherapie bei der Kassenärztlichen Vereinigung zu stellen.

    Welche Nachweise sind für die Anerkennung der Kinder- und Jugendlichenpsychotherapie erforderlich?

    • 200 Stunden Kenntnisse und Erfahrungen in der Entwicklungspsychologie und Lernpsychologie einschließlich der speziellen Neurosenlehre sowie der Psychodiagnostik bei Kindern und Jugendlichen

    • mindestens 5 Fälle mit mindestens 180 Stunden insgesamt selbstständig unter Supervision nach jeder dritten bis vierten Stunde bei Kindern und Jugendlichen durchgeführt und abgeschlossen

    PMR

    Die Progressive Muskelentspannung nach Jacobson ist eine leicht erlernbare, sehr effektive und universell einsetzbare Entspannungsmethode. Sie ist besonders auch für Menschen geeignet, die mit anderen Übungen nicht gut zurechtkommen. Sie ist Bestandteil vieler therapeutischer Behandlungspläne und kann bei fast allen psychischen Störungen zum Einsatz kommen. Auch für Sie als angehende Therapeutin wird die Anwendung eines Entspannungsverfahrens bei sich selbst zu einer guten Psychohygiene beitragen.
    Die PMR ist fester Bestandteil unseres Curriculums und versetzt Sie in die Lage dieses Entspannungsverfahren bei sich selbst und ihren Patienten anzuwenden. Zudem erwerben Sie die notwendigen formalen Voraussetzungen für die Genehmigung zur Durchführung und Abrechnung von Progressiver Muskelrelaxation nach Jacobson wenn sie sich später einmal in eigener Praxis tätig sind.

    Welche Nachweise sind für die Anerkennung von PMR erforderlich?

    • Bestätigung entsprechender Kenntnisse im Rahmen des Fachkundenachweises oder

    • erfolgreiche Teilnahme an zwei Kursen von jeweils 8 Doppelstunden im Abstand von mindestens 6 Monaten