Verordnungsmöglichkeiten von Leistungen durch PP/KJP geregelt
PP und KJP können ihren Patienten zukünftig Soziotherapie, Leistungen zur medizinischen Rehabilitation, Krankenhausbehandlung sowie Krankentransport verordnen. Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) hat am 16.3.2017 die hierfür jeweils zu beachtenden Voraussetzungen sowie den Umfang des Verordnungsrechts beschlossen.
Der G-BA kommt damit einem gesetzlichen Auftrag nach, wonach auch für Psychologische Psychotherapeuten und Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten, die an der vertragsärztlichen Versorgung teilnehmen, Verordnungsmöglichkeiten auszugestalten sind.
Der G-BA hat insgesamt vier Richtlinien abgeändert, um die zugrundeliegende Gesetzesänderung zu konkretisieren und im Ergebnis die Verordnungsvoraussetzungen für PP und KJP geschaffen.
Für eine Krankenhauseinweisung ist bspw. nicht mehr der Umweg über einen Vertragsarzt notwendig.
Die Beschlüsse werden dem Bundesministerium für Gesundheit (BMG) zur Prüfung vorgelegt und treten nach Nichtbeanstandung und Veröffentlichung im Bundesanzeiger in Kraft.
Download G-BA-Beschluss vom 16.3.2017: Verordnungsmöglichkeiten von Leistungen durch Psychotherapeuten geregelt