Freie Spitze (ST)

FS

Die Freie Spitze umfasst zusätzliche nicht festgelegte 930 h, die Sie bei uns nutzen können z. B. für

AVor- und Nachbereitung
sowie Erweiterung der psychotherapeutischen Behandlungsstunden der praktischen Ausbildung

Bdie Arbeit in angeleiteten Arbeitsgruppen

CFallkonferenzen, Kolloquien, Fortbildungsinhalte,von Arbeitgebern organisierte und ausbildungsbezogene Veranstaltungen

DErweiterung der Anteile der praktischen Tätigkeit

Die Aus- und Weiterbildung in Arbeitsgruppen hat in der DGVT eine lange Tradition und wird daher in das ergänzende Studium im Umfang von 375 Stunden übernommen. Diese Gruppen arbeiten angeleitet und bestehen aus ca. drei bis fünf TeilnehmerInnen.

Zu den Arbeitsinhalten der Arbeitsgruppen gehört unter anderem

  •  Bearbeitung der Ausbildungsmaterialien
  •  Durchführung von praktischen Übungen und Rollenspielen
  •  Kollegiale Supervision (Intervision)
  •  Weiterführung der themenzentrierten Selbsterfahrung
  •  Vertiefung ergänzender Inhalte mit Bezug zur berufspraktischen Tätigkeit

Aus welchen Bausteinen setzt sich die „Freie Spitze“ zusammen?

Die Freie Spitze ist kein fest stehender Ausbildungsbaustein. Sie ergänzt die Ausbildungsstunden der regulären Bausteine (Theoretischer Unterricht -600 Stunden-, Selbsterfahrung -120 Std.-, Praktische Ausbildung -600 Std.-, Supervision -150 Std.-, Praktische Tätigkeit I -1.200 Std.- und PT II – 600 Std. -1.800 Std.) von 3.270 auf 4.200 Stunden. Somit hat die Freie Spitze selbst einen Umfang von 930 Stunden. Diese 930 Stunden setzen sich aus verschiedenen Überhangstunden der eben genannten Bausteine zusammen. Beispiele:

Es wurden beim Theoretischen Unterricht insgesamt 720 Stunden absolviert. 600 Stunden sind für den regulären Baustein notwendig. Es verbleiben 120 Stunden, die für die Freie Spitze verwendet werden können.

Die Praktische Tätigkeit umfasste ein Jahr und 1.450 Std. Davon gehören 1.200 Std. in die reguläre PT I, 250 Std. können also für die Freie Spitze genutzt werden. Auch die 375 Stunden Arbeitsgruppen-Arbeit gehören zu den 930 Stunden Freie Spitze. Also: Alle Stundenüberhänge aus den einzelnen Bausteinen sammeln und aufsummieren.

 

Können besuchte Fortbildungen im Rahmen der Praktischen Tätigkeit (I und II) oder einer beruflichen Tätigkeit für die Freie Spitze anerkannt werden?

Prinzipiell JA, wenn die Ausbildungsleitung bzw. Lehrgangsleitung diese Inhalte als kompatibel mit dem Curriculum ansehen. Es sind auf jeden Fall Fremdbestätigungen (durch Klinikleitung, Fachaufsicht, Veranstalter, o. ä.) nötig.

 

Kann die Teilnahme an Tagungen und Kongressen für die Theorie oder die Freie Spitze anerkannt werden?

JA, wenn die Ausbildungs- bzw. Lehrgangsleitung die Kongress- und Tagungsinhalte als kompatibel mit dem Curriculum ansieht. Als Anerkennung für den Theoretischen Unterricht sind Kongress- und Tagungsbesuche dann möglich, wenn die Inhalte definitiv zum Curriculum dieses Lehrgangs gehören und die Dozenten/Dozentinnen über eine entsprechende anerkannte Qualifikation verfügen. Hier ist besonders darauf zu achten, dass keine inhaltlichen Wiederholungen der Seminare des Theoretischen Unterrichts stattfinden. Grundsätzlich gilt, dass eine entsprechende Anerkennung vorab mit der Ausbildungsleitung besprochen werden soll, damit es später keine Differenzen gibt.