Generell haben alle AusbildungsteilnehmerInnen den Status "AuszubildendeR" und erhalten mit dem Ausbildungsvertrag einen Studierendenausweis von der AKADEMIE-Geschäftsstelle. Grundsätzlich gilt jedoch, dass die Ausbildung formalrechtlich nicht zur Einstufung als "StudentIn" oder "AuszubildendeR" (bei Krankenkassen, öffentlicher Personennahverkehr o. ä.) berechtigt. Für die Gesetzliche Krankenversicherung ist relevant, wie hoch das monatliche Einkommen ist (z. B. durch die psychotherapeutische Tätigkeit in der Ambulanz oder einer Lehrpraxis). Allerdings gehen verschiedene Krankenkassen dazu über, die TeilnehmerInnen als "FachschülerInnen" einzustufen und zum Ausbildungstarif zu versichern. Auch einzelne ÖPNV-Verbände scheinen kulant zu sein.
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Psychologische Psychotherapie & Kinder- u. Jugendlichenpsychotherapie